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Verfahrensordnung zum Disziplinarwesen

Die Walser Rechtsanwälte AG hat gemeinsam mit der Standeskommission eine Verfahrensordnung zum Disziplinarwesen der Liechtensteinischen Treuhandkammer ausgearbeitet. Diese Regeln beinhalten neben Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Disziplinarverfahrens auch Richtlinien über die Vermeidung von Interessenskonflikten mit spezifischen Fallkonstellationen. Die Plenarversammlung der Treuhandkammer hat diese Verfahrensordnung an ihrer gestrigen Sitzung verabschiedet.

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