Rechtliche und wirtschaftliche Expertise.

Jeder Fall ist so individuell und einzigartig wie die Menschen, um die es bei unserer Arbeit geht. Sorgfältig analysiert, umfassend beraten, kompetent vertreten, persönlich betreut.

ArbeitsrechtArbeitsrecht

Sie sind Arbeitgeber und möchten sich zu Ihrer rechtlichen Situation beraten lassen? Sie sind Arbeitnehmer und benötigen Unterstützung in einer arbeitsrechtlichen Frage? Gerne vertreten wir Sie in sämtlichen Bereichen des privaten Arbeitsvertragsrechts und des öffentlichen Arbeitsrechts. Unser fachlich kompetentes Team unterstützt Sie bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Personalreglementen und Betriebsordnungen sowie der Strukturierung Ihres Unternehmens. Wir beantworten Ihre Fragen zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft.

Genauso stehen wir Ihnen mit unserer Fachkenntnis bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen, der Planung von Betriebsübergängen und Unternehmenskäufen zur Verfügung. Zudem kümmern wir uns um Ihre Belange rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. bei missbräuchlicher Kündigung, Kündigung zur Unzeit, fristloser Entlassung, Freistellung, Massenentlassung oder Konkurrenzverboten.

Wir vertreten Ihre Rechte vor Gerichten und Behörden und sorgen für die aussergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, etwa in Form von Lohn, Gratifikation, Persönlichkeitsrechte, Elternurlaub, Überstundenentschädigung oder Spesen etc.

Aufenthalts- und NiederlassungsrechtAufenthalts- und Niederlassungsrecht

Im Fürstentum Liechtenstein gilt es beim Recht zum Aufenthalt eine Reihe von Fragen zu klären. Als in Liechtenstein tätige Kanzlei können wir Sie als Privatperson oder Unternehmen dabei mit fachlicher Expertise unterstützen.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Aufenthaltstitel, eine Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme, ausländerrechtliche bzw. aufenthaltsrechtliche Fragen oder die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte von Liechtensteiner Unternehmen handelt – Sie profitieren in jedem Fall von unserer umfassenden und fachkundigen Beratung.

Banken, Versicherungen, VermögensverwaltungBanken, Versicherungen, Vermögensverwaltung

Die Gründung von Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleistern, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder anderen Finanzintermediären bedarf einer sehr sorgfältigen rechtlichen Prüfung. Wir begleiten Sie in allen Schritten sowohl bei einem Gründungsprozess als auch bei Zusammenschlüssen mit und der Übernahme von anderen Finanzmarktteilnehmern.

Zu unseren Leistungen gehört auch, dass wir die erforderlichen Verträge und Dokumentationen, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Reglemente und internen Richtlinien für Sie erstellen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie in der Organisation und Führung des Tagesgeschäfts und beraten Sie in sämtlichen Fragen zum Vertragsrecht, Aufsichtsrecht, Sorgfaltspflichtrecht, Geldwäschereirecht sowie zur Corporate Governance und Compliance im Allgemeinen. Wir erstellen Rechtsgutachten und Zweitmeinungen, vertreten Sie vor den inländischen Aufsichtsbehörden (FMA, FIU etc.) und übernehmen Ihre Vertretung vor den Gerichten.

Corporate Governance & ComplianceCorporate Governance & Compliance

Erfolgreiche Unternehmen bedürfen einer guten und verantwortungsvollen Leitung und Überwachung. Wir begleiten Ihre Corporate Governance und unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Sorgfaltspflichten, der Compliance. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir funktionsfähige Leitungs- und Kontrollstrukturen, ein adäquates Risikomanagement sowie interne Richtlinien und Verhaltensregeln.

Wir beraten Ihre Unternehmensleitung bei der Führung der Geschäfte und übernehmen die Due-Diligence-Prüfung im Rahmen von Fusionen und Übernahmen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Kompetenz bei der Erfüllung Ihrer regulatorischen Pflichten und im Bereich der Geldwäscherei- und der Marktmissbrauchsbekämpfung zur Verfügung.

Erbrecht und NachfolgeplanungErbrecht und Nachfolgeplanung

Vertrauen Sie bei der Vermögens- und Nachfolgeplanung auf die rechtliche Sachkenntnis von Spezialisten. Unser Team ist auf dem Gebiet des Erbrechts fachlich versiert und steht Ihnen zur Seite bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen, Erbverträgen und Schenkungsverträgen.

Unser Beratungsangebot richtet sich sowohl an Privatpersonen und Family Offices als auch an Unternehmen, wenn es um die individuelle Vermögensplanung geht. Das beinhaltet auch die Konstruktion und Optimierung von Vermögensstrukturen, wie z.B. Stiftungen, Trusts etc., sowie die Unternehmensorganisation.

Wir vertreten Sie als Erbe oder Vermächtnisnehmer im Verlassenschaftsverfahren vor den inländischen Gerichten und Behörden, bereinigen Streitigkeiten zwischen den Erben, erstellen Erbteilungsvereinbarungen und amten als Testamentsvollstrecker und Nachlasskurator. Zudem vertreten wir Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und bei der Durchsetzung Ihrer Erb- und Pflichtteilsrechte.

EWR- und EU-RechtEWR- und EU-Recht

Seit 1995 ist das Fürstentum Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Über diese Mitgliedschaft nimmt Liechtenstein am EU-Binnenmarkt teil. Viele nationale und internationale Unternehmen nutzen die wirtschaftliche Attraktivität, die sich aus dieser Marktsituation ergibt, für ihren Standort im Land. Wenn auch Sie dazu gehören, kann Sie unsere Kanzlei dabei professionell und verlässlich in allen EWR- und EU-rechtlichen Angelegenheiten betreuen.

Darüber hinaus beraten wir Sie auch als Privatperson, wenn es um berufliche, arbeitsrechtliche, steuer- und abgaberechtliche oder ausländerrechtliche Fragen geht.

Exekutions- und KonkursrechtExekutions- und Konkursrecht

Bei der Sicherung und Eintreibung Ihrer Forderungen können Sie sich auf die fachkundige Unterstützung unserer Kanzlei verlassen. Wir übernehmen für Sie das Mahnwesen, erwirken den Zahlbefehl und sichern Ihre Ansprüche mittels einstweiliger Verfügung. Bei Vorliegen einer öffentlichen Urkunde (z.B. ausländisches Urteil) oder einer privaten Schuldanerkennung begleiten wir Sie während des gesamten Rechtsöffnungsverfahrens.

Wir übernehmen die Vollstreckung Ihres Titels, etwa durch Urteil, Zahlbefehl, Rechtsöffnungsbeschluss, Schiedsspruch etc., und vertreten Sie im Zwangsvollstreckungsverfahren. Zudem beraten wir Sie in allen Angelegenheiten des Konkursrechts. Wir vertreten Sie im Konkursverfahren und bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Bei der Anmeldung und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung unterstützen wir Sie. Zudem sind wir auch in der amtlichen Funktion als Masseverwalter tätig.

FinanzierungenFinanzierungen

Finanzgeschäfte können zum Teil komplexe Konstruktionen sein und erfordern gerade in Zeiten finanzwirtschaftlicher und -rechtlicher Veränderungen besondere Sorgfalt. Nehmen Sie auch bei Ihren Finanzgeschäften unsere Dienste als Rechtsbeistand in Anspruch. Als finanzrechtliche Experten beraten wir Sie im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Finanztransaktionen, strukturierten Finanzierungen und bei der Sicherung von Krediten mit Banken, Finanzinstituten oder Industrieunternehmen.

Wir erstellen die erforderlichen Verträge, prüfen bestehende Verträge und erstatten Rechtsgutachten zu den Transaktionen, deren Abwicklung und Sicherheiten. Zudem übernehmen wir das Amt als Escrow-Agent, prüfen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Transaktionsdurchführung und leiten die Finanzmittel bei Erfüllung der Transaktionskriterien an die Zielpartei weiter.

FinanzmarktaufsichtFinanzmarktaufsicht

Zu unseren umfangreichen rechtlichen Kompetenzbereichen gehören auch das Aufsichtsrecht sowie alle rechtlichen Belange von Finanzdienstleistungen. Wir vertreten Sie gegenüber der Finanzmarktaufsicht (FMA) bei der Erlangung von Bewilligungen, etwa bei der Gründung von Treuhandgesellschaften, Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltungsgesellschaften und Pensionsfonds.

Nutzen Sie unsere Fachkenntnisse, wenn es um die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Bereich der Sorgfaltspflichten, Risikomanagement und Corporate Governance geht. Wir beraten Sie, treffen Abklärungen, erstellen Rechtsgutachten zu regulatorischen Fragen und vertreten Sie in aufsichtsrechtlichen Verfahren vor den Behörden und Gerichten.

Fusionen, Übernahmen, Unternehmenskauf (M&A)Fusionen, Übernahmen, Unternehmenskauf (M&A)

Bei nationalen und internationalen Unternehmensverschmelzungen, etwa bei einer Fusion durch Übernahme oder durch Vereinigung, bei Abspaltungen, Umwandlungen, Unternehmenskäufen und -verkäufen oder anderen Formen von Umstrukturierungen, ist eine kompetente rechtliche Unterstützung von besonderer Bedeutung. Vertrauen Sie unseren Beratungsangeboten in allen Fragen Ihrer Unternehmensentwicklung.

Unser Team übernimmt für Sie die Due-Diligence-Prüfung, die Ausarbeitung der erforderlichen Pläne und Berichte, die Vorbereitung der Generalversammlung und der Beschlüsse sowie die Anmeldung beim Handelsregister. Wir erstellen die erforderlichen Verträge und vertreten Sie in den Verhandlungen mit der Gegenpartei sowie bei allen Behörden für die Erlangung der entsprechenden Bewilligungen und Eintragungen.

Gesellschaftsrecht AllgemeinGesellschaftsrecht Allgemein

Sämtliche Aspekte des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts sind uns aufgrund unserer langjährigen Praxis vertraut. Nutzen Sie daher unsere Beratung im Rahmen der Errichtung und Verwaltung von Verbandspersonen (Vereine, Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Anstalten und Stiftungen), Personengesellschaften (einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften), Treuhänderschaften (Trusts) und Treuunternehmen (Trust reg.).

Wir erstellen für Sie die erforderlichen Statuten, Beistatuten, Aktionärbindungsverträge, Gesellschafterverträge und Treuhandurkunden sowie die erforderlichen Protokolle und Beschlüsse. Bei der Geschäftsführung, Verwaltung und Organisation der Gesellschaft unterstützen wir Sie genauso wie bei der Durchführung von Verwaltungsrats- oder Stiftungsratssitzungen und Generalversammlungen, bei Umstrukturierungen und letztlich bei der Beendigung der Gesellschaft (Liquidation und Konkurs).

Wir klären für Sie gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Rahmen von Rechtsgutachten (Legal Opinion), erarbeiten Strukturierungs- und Nachfolgelösungen und vertreten Sie in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten vor Gerichten und Behörden.

HaftpflichtrechtHaftpflichtrecht

In allen Fragen rund um das Haftpflichtrecht, Versicherungsrecht und Schadenersatzrecht steht Ihnen unser fachkompetentes Kanzleiteam zur Verfügung. Wir analysieren präventiv die mit dem Betrieb eines Unternehmens oder eines Werkes oder mit der Erstellung eines Produkts verbundenen Haftpflichtrisiken und zeigen Ihnen Massnahmen zur Beseitigung der Risiken auf. Zudem erstellen wir Rechtsgutachten zu haftungsrechtlichen Fragen.

Bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich als Folge von Unfällen, Krankheiten, Bau- und Werkmängeln, medizinischen Fehlbehandlungen, Kunstfehlern oder Beratungsfehlern ergeben, sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Darüber hinaus vertreten wir Sie in aussergerichtlichen Verhandlungen und in Gerichtsverfahren zur Durchsetzung oder zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen.

Handelsrecht (Commercial & Contracts)Handelsrecht (Commercial & Contracts)

Die Geschäftsführung eines Unternehmens bedarf grosser Sorgfalt, spielen doch im täglichen Betrieb eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten eine Rolle. Lassen Sie sich dabei von unserer Kanzlei zuverlässig vertreten und beraten. Zu unseren Leistungen für Sie gehören insbesondere die Erstellung, Verhandlung und Prüfung von Verträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Handels- und Lieferverträgen, Joint Ventures, Aktionärbindungsverträgen sowie Lizenz-, Franchise- und Vertriebsverträgen.

Wir unterstützen Sie zudem in Angelegenheiten des allgemeinen Vertragsrechts, Arbeitsrechts, Haftpflichtrechts und Mietrechts sowie in sozialrechtlichen Belangen. Zudem sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer vertraglichen und handelsrechtlichen Ansprüche vor Gerichten und Behörden.

Immobilien- und BaurechtImmobilien- und Baurecht

Immobilienprojekte können zum Teil sehr komplex sein und erfordern eine Betrachtung vieler damit zusammenhängender Faktoren. Unsere Kanzlei kann Sie dank umfassender rechtlicher Expertise u.a. bei der Erstellung von Verträgen (Kauf, Kaufrecht, Vorkaufrecht und Rückkaufrecht, Schenkung, Tausch, Baurecht, Dienstbarkeiten, Mutationen, Vorverträge, Werkverträge, Generalunternehmerverträge, Rahmenverträge etc.), Abklärungen mit dem Grundbuchamt, der Grundverkehrsbehörde und der Steuerverwaltung, sowie der Einholung der erforderlichen Bewilligung und grundverkehrsbehördlichen Genehmigungen unterstützen.

Wir betreuen Sie bei der Durchführung der Verträge beim Grundbuchamt, der Begründung von Stockwerkeigentum, der Errichtung von Grundpfandrechten sowie damit zusammenhängender Abklärungen mit Banken und Investoren. Zu unseren Leistungen zählt auch die Beratung im Bereich des Mietrechts. Darüber hinaus sorgen wir für die Wahrung Ihrer Eigentumsrechte und Ihres Besitzschutzes.

Wir sind zudem Ihr Ansprechpartner in Angelegenheiten des öffentlichen Baurechts im Zusammenhang mit den allgemeinen Bauvorschriften (Baureife, Erschliessung, Bauweise, Ausnützung, Grünfläche, Abstände, Gebäudehöhe, Gestaltung Abstellplätze etc.), dem Baubewilligungs- oder Anzeigeverfahren, der Baulandumlegung oder dem Denkmalschutz. Die Beratung von Behörden und Gemeinden in Fragen des öffentlichen Planungsrechts, wie etwa beim Erlass eines Überbauungs- oder Gestaltungsplans oder der Überarbeitung der Gemeindebauordnung, gehört ebenfalls zu unseren Tätigkeitsgebieten.

Institutional ClientsInstitutional Clients

Ein besonderes Augenmerk liegt in unserer Kanzlei auf den Bedürfnissen institutioneller Klienten. Wir sind vor allem als ständige Berater für Treuhandgesellschaften, Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltungsgesellschaften und Family Offices tätig. Dabei vertreten wir Sie als institutionellen Klienten in allen Belangen des Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrechts, im Bereich der Sorgfaltspflichten und des Aufsichtsrechts sowie in Angelegenheiten des allgemeinen Vertragsrechts, Haftpflichtrechts, Arbeitsrechts und Organisationsrechts (Corporate Governance).

Wir analysieren Ihre Mandate, geben Handlungsempfehlungen ab, erstellen Rechtsgutachten, bereiten Protokolle und Beschlüsse vor und vertreten Ihr Unternehmen und von Ihnen verwaltete Gesellschaften vor Gerichten und Behörden.

Internationales PrivatrechtInternationales Privatrecht

Sie haben Fragen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten? Wir analysieren für Sie Angelegenheiten mit Auslandsbezug. Im Rahmen unseres Leistungsumfangs erteilen wir Handlungsempfehlungen und erstellen Rechtsgutachten zu den Fragen der internationalen Zuständigkeit der Gerichte, des anwendbaren Rechts sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte und Schiedsgerichte.

Für ausländische Gerichte und Behörden erteilen wir zudem allgemeine oder auf den Einzelfall bezogene Bestätigungen über den rechtsgültigen Bestand von inländischen Gesellschaften und über ihre Vertretungsbefugnisse und das Eingehen von rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen.

Kapitalmarktrecht im AllgemeinenKapitalmarktrecht im Allgemeinen

Die Kapitalmärkte entwickeln sich sehr dynamisch und erfordern komplexe rechtliche Betrachtungen. Unsere Kanzlei wird daher regelmässig mit anspruchsvollen Fragestellungen zum Kapitalmarktrecht konfrontiert. Unsere Kenntnisse auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage gewährleistet Ihnen als Klient eine kompetente Beratung in sämtlichen Angelegenheiten des Kapitalmarktrechts. Dazu gehören u.a. die Ausgabe und der Handel von Anlageinstrumenten, die Erstellung von Anleihebedingungen und Prospekten, die Erbringung von Zahlungsdiensten oder allgemeine Fragen zum Aktienrecht und Wertpapierrecht. Zu unserem Klientenkreis zählen Treuhandgesellschaften, Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Investmentfonds und Pensionsfonds.

Wir unterstützen Sie bei der Gründung, der Unternehmensstrukturierung und Unternehmensfinanzierung, bei der Auflage und dem Erwerb von Finanzinstrumenten und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Emittenten. Zudem vertreten wir Sie bei der Ausarbeitung gemeinsamer Lösungen mit den Aufsichtsbehörden (z.B. FMA).

MietrechtMietrecht

Sie sind Vermieter und benötigen Unterstützung bei der Ausgestaltung eines Mietvertrags? Oder sind Sie Mieter und haben konkreten Beratungsbedarf? Wir unterstützen unsere Klienten in allen Belangen des Mietrechts. Dazu zählen die Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, die Beratung über die Rechte und Pflichten des Mieters und Vermieters, die Behebung von Mängeln während der Mietdauer und von Schäden am Mietobjekt, die Überprüfung von Mietzinsen und Mietzinserhöhungen sowie die Beratung bei Wechsel des Eigentümers. Auch im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen alle anstehenden Themen, wie z.B. Kündigungsfristen, ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen, gerichtliche oder aussergerichtliche Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses etc.

Zudem vertreten wir Sie in Mietrechtsstreitigkeiten vor den Gerichten und wahren Ihre Rechte in den damit zusammenhängenden Zwangsvollstreckungsverfahren, etwa bei einer Räumungsklage oder zum Thema Retentionsrechte des Vermieters.

NotariatNotariat

In unserer Kanzlei ist Dr. iur. Manuel Walser, LL.M., als öffentlicher Notar tätig. Die Notariatsdienstleistungen umfassen sämtliche Bereiche der notariellen Beurkundungen und Beglaubigungen, darunter die Erstellung von notariellen Urkunden über Rechtsgeschäfte nach liechtensteinischem oder ausländischem Recht, die Gründungen von Gesellschaften, die Durchführung von Gesellschafterversammlungen, die Erstellung von Urkunden über Versammlungsbeschlüsse von Gesellschaften, eidesstattliche Erklärungen, die Einvernahme von Zeugen zur Verwendung oder Vorbereitung von Gerichtsverfahren im Ausland sowie die Erstellung von exekutionsfähigen Urkunden. Weiters die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen, Kopien, Abschriften, Auszügen, Übersetzungen und Datumsbeglaubigungen.

Private ClientsPrivate Clients

Unseren privaten Klienten stehen wir als vertrauenswürdiger Partner in sämtlichen Angelegenheiten ihres privaten und geschäftlichen Vermögens zur Seite. Zu unseren umfangreichen Leistungen gehören insbesondere die Strukturierung des Vermögens, die Errichtung von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts sowie der Vermögensschutz vor Gläubigern und Pflichtteilserben (Asset Protection). Einen besonderen Schwerpunkt in unserem Tätigkeitsspektrum nehmen die Nachlassplanung durch letztwillige Verfügungen, Schenkungen, Erbverträge und Eheverträge sowie die Nachfolgeregelung von Unternehmen ein.

Profitieren Sie vor allem von unserer laufenden Beratung und Betreuung in sämtlichen Belangen der Verwaltung Ihres Vermögens. Wir wahren zudem Ihre Rechte in Auseinandersetzungen mit Beteiligten vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden. Sie können sich unserer Unterstützung auch bei der Erlangung eines Wohnsitzes und einer Arbeitsbewilligung in Liechtenstein, bei Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthalts- und Niederlassungsrecht oder bei Verhandlungen über eine Pauschalbesteuerung jederzeit sicher sein.

ProzessrechtProzessrecht

Ihre Vertretung in gerichtlichen und aussergerichtlichen Auseinandersetzungen gehört zu einem der Schwerpunkte in unserem umfangreichen Tätigkeitsprofil. Unser fachlich erfahrenes Kanzleiteam übernimmt gerne Ihre Mandate, insbesondere die Vertretung in streitigen Zivilprozessen, in Angelegenheiten des Ausserstreitverfahrens (Aufsichtsverfahren im Gesellschaftsrecht, Verlassenschaftsverfahren etc.) und in Verfahren vor Schiedsgerichten.

Zudem erstellen wir Rechtsgutachten zu Fragestellungen im Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht, beurteilen im Vorfeld die Erfolgsaussichten eines Prozesses und übernehmen das Amt als Beistand für Gesellschaften.

Sanierung & Konkurs (Insolvenz)Sanierung & Konkurs (Insolvenz)

Wenn der Kurs eines Unternehmens in wirtschaftliche Turbulenzen gerät, kann die fachliche Unterstützung durch Spezialisten entscheidend sein. Zögern Sie daher nicht, uns als rechtlichen Partner anzusprechen, wenn es um die Beratung und Vertretung Ihres Unternehmens bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten im Sanierungs- und Stundungsverfahren geht. Wir unterstützen Sie bei der Sicherung bzw. Wiederherstellung der finanziellen Lage Ihres Unternehmens, bei Verhandlungen mit Gläubigern über die Aussetzung von Zahlungen und Vollstreckungsmassnahmen und der Kürzung Ihrer Forderungen sowie bei Verhandlungen mit Banken und der Geschäftsführung während dieser Zeit.

Auch wenn Sie im Konkurs eines Geschäftspartners ein betroffener Unternehmer oder Gläubiger sind, beraten wir Sie in allen Fragestellungen des Insolvenzfalles. Wir vertreten Ihre Rechte vor Eröffnung des Konkurses (bei der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit, Benachrichtigung des Gerichts, Eröffnungsantrag etc.) und während des Konkursverfahrens bei der Prüfung oder Durchsetzung der Forderungen (Absonderungs- und Aussonderungsklagen, Aufrechnung, Erfüllung von Verträgen, Kollokations- und Anfechtungsklagen etc.).

Nutzen Sie auch unsere Gutachter-Expertise: Wir erstellen Rechtsgutachten zu konkursrechtlichen Fragen, wie etwa zur Aufrechnung im Konkurs (Netting Opinion), und übernehmen im Bedarfsfall das Amt als Masseverwalter.

SchiedsgerichtsbarkeitSchiedsgerichtsbarkeit

Erfahrung in der Lösung komplexer Konflikte ist das wesentliche Fundament, auf dem unsere Leistungen im Schiedsverfahrensrecht aufbauen. Vertrauen Sie unserer Beratungskompetenz und lassen Sie sich in Ihren Angelegenheiten von uns vertreten. Dazu gehören die Erstellung von Schiedsvereinbarungen und von Schiedsklauseln in Verträgen und Gesellschaftsstatuten, die Beratung und Vertretung von Parteien im Schiedsverfahren und in damit zusammenhängenden Verfahren vor staatlichen Gerichten (Einredeverfahren, Rechtshilfeverfahren für ein Schiedsverfahren oder Verfahren über die Aufhebung des Schiedsspruches).

Wir wahren Ihre Rechte bei der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen in Liechtenstein, beantworten Ihre Fragen zum liechtensteinischen Schiedsverfahrensrecht in Rechtsgutachten (Legal Opinion) und stehen Ihnen bei der Durchführung eines Schiedsverfahrens als erfahrene Schiedsrichter zur Verfügung.

Schuld- und VertragsrechtSchuld- und Vertragsrecht

Ein Vertrag ist immer so gut wie die rechtliche Fachkenntnis, die zu seiner Vorbereitung und Formulierung aufgewendet wurde. Unser Kanzleiteam hat langjährige Expertise im Vertragsrecht und stellt Ihnen seine fachliche Kompetenz in sämtlichen Angelegenheiten des Vertragsrechts zur Verfügung.

Wir erstellen für Sie Verträge zu sämtlichen Rechtsbereichen, wie etwa Grundstücksverträge (Kauf, Kaufrecht, Vorkaufrecht und Rückkaufrecht, Schenkung, Tausch, Baurecht, Dienstbarkeiten, Mutationen, Vorverträge, Werkverträge, Generalunternehmerverträge, Begründung von Stockwerkeigentum etc.), Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Erbteilungsvereinbarungen, Gesellschafterverträge und Aktionärbindungsverträge sowie andere besondere Schuldverträge (Zessionsverträge, Darlehensverträge, Leihverträge etc.). Gerne gestalten wir nach Ihren individuellen Wünschen Innominatverträge aus, etwa in Form von Kooperationsverträgen, Rahmenverträgen o.ä.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Vollzug und in der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche, etwa bei der Vertragserfüllung, Vertragsanfechtung, Gewährleistung oder beim Schadenersatz. Zudem erstellen wir Rechtsgutachten über schuldrechtliche Fragestellungen und vertreten Sie in gerichtlichen Vertragsstreitigkeiten.

SorgfaltspflichtrechtSorgfaltspflichtrecht

Der Finanzsektor hat sich in den letzten Jahren unter dem Einfluss von Globalisierung, Digitalisierung und gesetzlichen Anpassungen verändert. Als liechtensteinische Kanzlei sind wir stets am Pulsschlag der internationalen Finanzmärkte. Diese Nähe prägt unser Fachwissen und unsere Kompetenz, mit der wir Sie in sämtlichen Fragen des Sorgfaltspflichtrechts betreuen. Zu unseren Klienten zählen Banken, Treuhandgesellschaften, Versicherungen und andere Finanzintermediäre, die wir in den täglichen Fragen der Sorgfaltspflichten sowie der Bekämpfung von Geldwäscherei und Insiderhandel beraten.

Gemeinsam mit Ihnen analysieren und organisieren wir Ihre Sorgfaltspflichtdokumentation (Vertragspartner, wirtschaftlich berechtigte Personen, Geschäfts- und Risikoprofile etc.). Wir begleiten Ihre Treuhandgeschäfte und internationalen Finanztransaktionen und beraten Sie in der Aufnahme und laufenden Überwachung Ihrer Geschäftsbeziehungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Geldwäschereidelikten, Rechtshilfeverfahren und im Meldewesen gegenüber der FIU und übernehmen bei Fusionen und Übernahmen von Gesellschaften die Due-Diligence-Prüfung. Neben der laufenden Beratung Ihres Tagesgeschäfts erstellen wir für Sie Rechtsgutachten zu sorgfaltspflichtrechtlichen Fragestellungen und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten.

Steuerrecht & Internationale AmtshilfeSteuerrecht & Internationale Amtshilfe

Ihre Interessen umfassend zu vertreten steht in unserer Kanzlei stets an erster Stelle. Das gilt auch in unserem Kompetenzbereich Steuerrecht. Wir bieten Ihnen in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten umfassende Beratung. Darin eingeschlossen sind auch die Steuerplanung sowie die klassische Steuerberatung, insbesondere im Zusammenhang mit der Abwicklung von Kauf- und Handelsgeschäften sowie internationalen Transaktionen, der Ansiedlung und Sitzverlegung von Unternehmen oder der Wohnsitznahme im Inland.

Regelmässig stellen sich Ihnen in verschiedenen Lebenssituationen steuerrechtliche Fragen, etwa in der Nachfolgeplanung und der Strukturierung Ihres Vermögens. Dazu informieren wir Sie über die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Übereinkommen über den internationalen Informationsaustausch (AIA, TIEA, FATCA etc.) und finden für Sie eine massgeschneiderte Lösung. Bei Bedarf stellen wir Ihnen unser internationales Netzwerk an ausländischen Steuerspezialisten zur Verfügung.

Stiftungen & TrustsStiftungen & Trusts

Die Errichtung, Verwaltung und Durchsetzung von Stiftungen und Trusts erfordert bereits im Vorfeld rechtliches Fachwissen. Als erfahrene Rechtsexperten auf diesem Fachgebiet unterstützen wir Sie als Gründer und Treuhänder bei der Ausgestaltung der Nachfolgeplanung, Begünstigtenregelung, Organisationsstruktur und Foundation Governance. Ebenso begleiten wir Sie bei der Errichtung von Statuten, Beistatuten, Reglementen und Treuhandurkunden, beim Vermögensschutz (Asset Protection) sowie bei der Veranlagung und Ausschüttung des Vermögens.

Wir stehen Ihnen bei der täglichen Verwaltung von Stiftungen und Trusts oder der Durchsetzung Ihrer Begünstigtenrechte mit Rat und Tat zur Seite. Bei Bedarf vertreten wir Sie gegenüber anderen Beteiligten oder in streitigen und ausserstreitigen Verfahren betreffend Informations- und Auskunftsansprüchen, Aufsichtsmassnahmen (z.B. Abberufung von Organen, Aufhebung von Beschlüssen, gerichtliche Anordnungen, Sonderprüfungen etc.), Ausschüttungsbegehren, Organhaftung, Gläubiger- oder Pflichtteilsanfechtung, Liquidation, Beistandbestellung etc. Zudem sind wir in diesem Themenbereich regelmässig als Rechtsgutachter tätig. Für die Errichtung und Verwaltung Ihrer Vermögensstruktur stellen wir Ihnen auch gerne unser Netzwerk mit Stiftungsräten, Trustees, Protektoren, Vermögensverwaltern, Banken sowie weiteren Partnern zur Verfügung.

StrafrechtStrafrecht

Das Strafrecht ist ein sehr umfangreiches eigenständiges Rechtsgebiet, in dem unser Kanzleiteam über langjährige Erfahrung und fundiertes fachliches Wissen verfügt. Als kompetente Strafrechtsspezialisten beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Strafrechts und Strafprozessrechts. Ob als Anzeigeerstatter, Beschuldigter, Privatankläger, Opfer oder Privatbeteiligter – vertrauen Sie uns Ihre Rechtsvertretung in Strafverfahren vor Gerichten oder Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, FIU, FMA, Steuerverwaltung etc.) an.

Neben dem allgemeinen Strafrecht (z.B. Körperverletzung, Betrug, Geldwäscherei, Verleumdung, Konkursdelikte etc.) beraten wir Sie auch im Jugendstrafrecht oder bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG). Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Verwaltungsstrafrecht (z.B. Sorgfaltspflichtverstösse, Marktmissbrauch etc.), im Wirtschaftsstrafrecht (Beschlagnahme von Dokumenten und Vermögenswerten, Kontensperren), in Steuerstrafsachen oder in Amts- und Rechtshilfeverfahren. Zudem unterstützen wir Betrugsopfer bei der Auffindung ihrer Vermögenswerte (Asset Tracing).

StrassenverkehrsrechtStrassenverkehrsrecht

Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei einem Strassenverkehrsdelikt? Unser Kanzleiteam steht Ihnen in sämtlichen Angelegenheiten des Strassenverkehrsrechts zur Seite. Zu unseren Leistungen gehören einerseits die Beratung und Vertretung bei Übertretungen und damit im Zusammenhang stehenden administrativen Massnahmen (Verwarnung, Führerausweisentzug etc.) oder Strafverfahren.

Andererseits sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche, welche sich aus einem Verkehrsunfall ergeben (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Heilungskosten etc.) bzw. deren Abwehr bei ungerechtfertigten Forderungen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die entsprechende Betreuung im Versicherungs- und Haftpflichtrecht.

VerfassungsrechtVerfassungsrecht

Unser Kanzleiteam zeichnet sich durch eine langjährige verfassungsrechtliche Expertise aus. Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Verfassungsrechts und des Völkerrechts. Dies beinhaltet die Überprüfung von Sachverhalten und Rechtsfragen auf ihre Verfassungsmässigkeit hin, die Erstellung von Rechtsgutachten und die laufende Beratung von Gemeinden und Behörden.

Auch im Falle eines Individualbeschwerdeverfahrens vor dem Staatsgerichtshof, der als Verfassungsgericht letztinstanzliche Entscheidungen staatlicher Gerichte und Behörden auf die Einhaltung der Verfassung oder der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) prüft, können Sie auf unseren Rechtsbeistand vertrauen.

VerwaltungsrechtVerwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat, seinen Gemeinden und Behörden sowie den Bürgern. Entsprechend beraten wir Sie in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, in denen Sie entweder als Privatperson oder als Gemeinde bzw. Behörde betroffen sind. Vertrauen Sie unserer Kompetenz sowohl in Fragen zum Gewerberecht, Unternehmensrecht, Berufsrecht, Finanzmarktrecht, Steuerrecht, Abgaberecht, Gesundheitsrecht, Ausländerrecht, Schulrecht als auch bei Themen des Staats- und Gemeinderechts.

Zudem beraten wir Privatpersonen, Behörden und Gemeinden in Angelegenheiten des öffentlichen Baurechts. Dazu gehören auch alle Aspekte von Bauvorschriften (Baureife, Erschliessung, Bauweise, Ausnützung, Grünfläche, Abstände, Gebäudehöhe, Gestaltung, Abstellplätze etc.), Baubewilligungs- oder Anzeigeverfahren, der Ortsplanung, beim Erlass von Überbauungs- und Gestaltungsplänen, bei Baulandumlegungen oder im Bereich des Denkmalschutzes. Wir vertreten Sie in sämtlichen Verwaltungsverfahren vor Ämtern, Kommissionen, der Regierung oder dem Verwaltungsgerichtshof.

Wirtschaftsstrafrecht & internationale RechtshilfeWirtschaftsstrafrecht & internationale Rechtshilfe

Unternehmerisches Handeln wird in unserer globalen Welt immer komplexer und ist mit vielen rechtlichen Risiken verbunden. Gut, wenn Sie in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und der damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Rechtshilfeverfahren auf die kompetente Unterstützung unserer Kanzlei vertrauen können.

Wir vertreten Sie als Anzeigeerstatter, Geschädigter, Beschuldigter oder Beteiligter vor den inländischen Behörden und Gerichten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie als Betrugsopfer, wenn es darum geht, entwendete Vermögenswerte aufzuspüren (Asset Tracing). In diesem Zusammenhang sorgen wir auch für die Durchsetzung Ihrer privatrechtlichen Ansprüche.

Zudem beraten wir Sie und Ihr Unternehmen in allen Belangen des Unternehmensstrafrechts und in sämtlichen Fragen zu Geldwäscherei, Sorgfaltspflichten, Regulierung, Korruption, Marktmissbrauch, Insiderhandel, Konkursdelikte, Vermögenssperre und vielen weiteren wirtschaftsstrafrechtlichen Themen. Dank unserer umfassenden Erfahrung in der internationalen Rechtshilfe wahren wir Ihre Rechte in entsprechenden Strafsachen und vertreten Sie vor den Gerichten.