Revisionspflicht bei Holding-Stiftungen
In der Praxis stellt sich bei revisionspflichtigen Stiftungen regelmässig die Frage nach Art und Umfang der Revision, insbesondere dann, wenn die Stiftung Beteiligungen an Tochtergesellschaften hält. Der Beitrag behandelt im Allgemeinen die Revisionspflicht im Stiftungsrecht und geht im Besonderen der Frage nach, ob die Prüfung von Revisionsberichten und/oder Gesellschaftsunterlagen von Tochtergesellschaften erforderlich ist, um die zweckkonforme Verwendung und Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie dessen Bestand zu beurteilen.
Beitrag in: Liechtensteinische Juristen-Zeitung (LJZ), Heft Nr. 1, März 2018, 39. Jahrgang, S. 43-50.
Manuel Walser
Überzeit ist zu entschädigen
Leistet der Arbeitnehmer Arbeitszeit, welche über die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz hinausgeht, ist ihm diese Überzeit auf sein Verlangen hin vom Arbeitgeber zwingend mit dem Grundlohn und dem gesetzlichen Zuschlag von 25% zu bezahlen. Dies auch dann, wenn im Arbeitsvertrag die pauschale Abgeltung von Überstunden vereinbart wurde.
Beitrag in: LANV info, Heft Nr. 1, Februar 2017, 60. Jahrgang, Triesen, S. 9.
Manuel Walser
Rechtskraft von Schiedssprüchen in Liechtenstein
Entscheidend für die Attraktivität eines Schiedsstandortes ist die Frage, welche Wirkungen er einem Schiedsspruch in seinem Hoheitsgebiet verleiht. Der Beitrag geht der Frage nach, zu welchem Zeitpunkt die Rechtskraft des Schiedsspruches eintritt, welche Wirkung sie entfaltet, unter welchen Voraussetzungen die Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien eintritt und ob bzw. unter welchen Voraussetzungen sich die Rechtskraftwirkung auf Dritte erstreckt.
Beitrag in: Liechtensteinische Juristen-Zeitung (LJZ), Heft Nr. 4, Dezember 2016, 37. Jahrgang, Vaduz, S. 68-80.
Manuel Walser
ADR and Trusts – Länderbeitrag in Liechtenstein
Der Beitrag gibt einen Überblick über das Schiedsverfahrensrecht und die Mediation sowie das Stiftungs- und Trustrecht in Liechtenstein. Er behandelt die Ratifikation des New Yorker Übereinkommens, die Einstellung der inländischen Gerichte und Behörden zur alternativen Streitbeilegung (ADR), den Einsatz von ADR-Bestimmungen in Trustdokumenten und Stiftungsdokumenten, die zwingende Durchführung von ADR sowie die Vollstreckung solcher Entscheidungen.
Beitrag in: Grant Jones and Peter Pexton (Hrsg.), ADR and Trusts: An international guide to arbitration and mediation of trust disputes, Spiramus Press Ltd, London, S. 310-318.
Manuel Walser