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Revisionspflicht bei Holding-Stiftungen

Die Walser Rechtsanwälte AG vertritt eine gemeinnützige Stiftung und eine freiwillig der Aufsicht unterstellte privatnützige Stiftung in zwei Aufsichtsverfahren vor dem Fürstlichen Landgericht. In den Verfahren stellt sich die Frage, ob eine Revisionsstelle berechtigt ist, die Abgabe eines positiven Revisionsstellenberichts davon abhängig zu machen, dass sie die Revisionsberichte und/oder die Gesellschaftsunterlagen der Tochtergesellschaften einer eigenen Prüfung unterzieht.

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