The Legal 500 Ländervergleich: Schiedsgerichtsbarkeit in Liechtenstein
Der länderspezifische Beitrag (Fragen und Antworten) liefert einen Überblick über die Gesetze und Erlasse im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit in Liechtenstein und die entsprechenden Besonderheiten für Berater und Praktiker.
The Legal 500
Country Comparative Guides
2020
Manuel Walser
Unterbrechung und Ruhen des Verfahrens
Das 15. Kapitel des von Hubertus Schumacher herausgegebenen Handbuches Liechtensteinisches Zivilprozessrecht behandelt die Unterbrechung und das Ruhen des Zivilverfahrens im liechtensteinischen Prozessrecht, namentlich die Unterbrechung von Amtes wegen und die Unterbrechung auf Antrag einer Partei, die Entscheidung des Gerichts, die Wirkungen der Unterbrechung und die Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens sowie das Ruhen des Verfahrens von Amtes wegen und auf Antrag einer Partei.
Das Handbuch stellt das Zivilprozessrecht in Liechtenstein umfassend dar und richtet sich gleichermassen an Wissenschaft und Praxis.
Beitrag in: Schumacher (Hrsg), Handbuch Liechtensteinisches Zivilprozessrecht, 1. Auflage, Wien 2020, S. 369-409.
Manuel Walser
Versand: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien
Verfahrenshilfe
Das 12. Kapitel des von Hubertus Schumacher herausgegebenen Handbuches Liechtensteinisches Zivilprozessrecht behandelt die Verfahrenshilfe im liechtensteinischen Prozessrecht bei natürlichen und juristischen Personen, insbesondere die Voraussetzungen für die Gewährung, der Umfang und die Wirkung sowie das Verfahren. Das Handbuch stellt das Zivilprozessrecht in Liechtenstein umfassend dar und richtet sich gleichermassen an Wissenschaft und Praxis.
Beitrag in: Schumacher (Hrsg), Handbuch Liechtensteinisches Zivilprozessrecht, 1. Auflage, Wien 2020, S. 275-313.
Manuel Walser
Versand: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Der Länderbeitrag stellt das Schiedsverfahrensrecht Liechtensteins dar und behandelt insbesondere die Themen Schiedsvereinbarung, Schiedsverfahren, Schiedsrichter, einstweilige Verfügungen, Schiedsspruch, Anfechtung des Schiedsspruches und Vollstreckung des Schiedsspruches. Das Buch enthält 36 Länderkapitel und richtet sich an Berater, Behörden und Praktiker des Schiedsverfahrensrechts.
Global Legal Insights (Global Legal Group)
International Arbitration
2019
5. Auflage
Manuel Walser
Revisionspflicht bei Holding-Stiftungen
In der Praxis stellt sich bei revisionspflichtigen Stiftungen regelmässig die Frage nach Art und Umfang der Revision, insbesondere dann, wenn die Stiftung Beteiligungen an Tochtergesellschaften hält. Der Beitrag behandelt im Allgemeinen die Revisionspflicht im Stiftungsrecht und geht im Besonderen der Frage nach, ob die Prüfung von Revisionsberichten und/oder Gesellschaftsunterlagen von Tochtergesellschaften erforderlich ist, um die zweckkonforme Verwendung und Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie dessen Bestand zu beurteilen.
Beitrag in: Liechtensteinische Juristen-Zeitung (LJZ), Heft Nr. 1, März 2018, 39. Jahrgang, S. 43-50.
Manuel Walser
Überzeit ist zu entschädigen
Leistet der Arbeitnehmer Arbeitszeit, welche über die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz hinausgeht, ist ihm diese Überzeit auf sein Verlangen hin vom Arbeitgeber zwingend mit dem Grundlohn und dem gesetzlichen Zuschlag von 25% zu bezahlen. Dies auch dann, wenn im Arbeitsvertrag die pauschale Abgeltung von Überstunden vereinbart wurde.
Beitrag in: LANV info, Heft Nr. 1, Februar 2017, 60. Jahrgang, Triesen, S. 9.
Manuel Walser